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Liste der EU zu gesperrten oder Beschränkungen unterliegenden Luftfahrtunternehmen
m Rahmen der Verordnung (EC) No.2111/2005 wurde eine ausführliche Liste der Luftfahrtunternehmen formuliert, welche innerhalb der Europäischen Union einer Betriebsuntersagung unterliegen.
Die Europäische Kommission veröffentlicht und aktualisiert die detaillierte Liste von Luftfahrunternehmen, die solcher Betriebsuntersagung unterliegen, auf ihrer Internetseite.
Flüge von einem Luftfahrtunternehmen, den auf dieser Liste steht, kann auf www.luxair.lu / www.luxairtours.lu nicht gebucht werden.
Erklärung zur modernen Sklaverei
Als LuxairGroup haben wir uns dazu verpflichtet, verantwortungsvolle und ethische Richtlinien in allen Regionen, in denen wir unsere Geschäftsaktivitäten ausüben, zu entwickeln und zu fördern. Unser tägliches Handeln richtet sich auf die Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, und wir setzen uns für eine Verbesserung unserer unternehmerischen Verantwortung im Lichte der Global-Compact-Initiative der Vereinten Nationen ein, zu deren Einhaltung sich Luxair verpflichtet hat. Mehr Informationen
Buchung einer Pauschalreise
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Luxair S.A. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Luxair S.A. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 unten zum Herunterladen.
Buchung zusätzlicher Reiseleistungen
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen. Daher ist Luxair S.A. nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen innerhalb von 24 Stunden nach dem Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung von Luxair S.A. werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt Luxair S.A. über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an Luxair S.A. für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von Luxair S.A. nicht erbracht wurden, sowie erforderlichenfalls für Ihre Rückbeförderung an den Abreiseort. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.
Beendigung des Vertrages
Jede/r Reisende kann den Vertrag zu jedem Zeitpunkt vor Beginn der Pauschalreise mittels Zahlung der Standard-Rücktrittsgebühr kündigen. Detaillierte Informationen finden Sie in unten stehenden “Allgemeinen Reisebedingungen”.