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Ist Ihr Gepäck verspätet oder beschädigt worden? Wir bedauern diese Umstände. Wenden Sie sich an unsere Gepäckermittlung und ein Mitglied unseres Teams ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
Meldung:
1. Bei der Ankunft/am Flughafen:
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Gepäck während des Transports beschädigt wurde, melden Sie dies bitte unverzüglich am Gepäckservice-Schalter des Ankunftsflughafens. Es wird eine Schadensmeldung (Damage Property Report, DPR) ausgestellt, damit Luxair Ihren Fall verfolgen kann.
Luxair wird Sie dann über eine entsprechende Reparatur oder Ersatz des beschädigten Gepäcks informieren.
2. Wenn Sie den Flughafen bereits verlassen haben:
Sie können den Vorfall ab dem Datum der Gepäckauslieferung innerhalb von sieben Tagen melden, wenn sich der Gepäckanhänger (Baggage Tag) noch an Ihrem Gepäck befindet. Bitte reichen Sie die Reklamation über unser Online-Formular ein. Bitte stellen Sie uns die folgenden Dokumente zur Verfügung:
Luxair wird Sie dann über eine entsprechende Reparatur oder Ersatz des beschädigten Gepäcks informieren.
Schadensersatz:
Gemäß den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens und unseren allgemeinen Beförderungsbedingungen könnte Schadensersatz für beschädigte Gegenstände gewährt werden.
Wenn Sie bei Ankunft einen Schaden feststellen und nicht mit Luxair geflogen sind, wenden Sie sich bitte an die Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind.
Wenn Ihr Gepäck nicht an Ihrem Reiseziel angekommen ist, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Melden Sie den Vorfall:
• Wenden Sie sich an den Gepäckschalter Ihres Ankunftsflughafens.
• Nach Ihrer Ankunft am Flughafen Luxemburg können Sie Ihr Gepäck online als verspätet melden und so Ihren Anspruch einreichen.
Beschreiben Sie Ihr verspätetes Gepäckstück so genau wie möglich.
Wenn Sie die Meldung abgeschlossen und alle erforderlichen Angaben gemacht haben, erhalten Sie eine E-Mail mit der Vorgangsnummer Ihrer Verlustmeldung (Property Irregularity Report (PIR)). Anhand dieser Nummer können Sie den weiteren Verlauf Ihrer Gepäckermittlung bis zum Eintreffen des Gepäcks am Flughafen verfolgen.
2. So verfolgen Sie Ihr Gepäck:
Sobald Ihr Gepäckstück gefunden wurde, wird Luxair Sie kontaktieren, um die Rückgabe zu organisieren. Sie können dafür auch jederzeit die Website https://luxair.bagassist.com/ besuchen.
Darüber hinaus können Sie unser Luxair Gepäckserviceteam von 8:00 bis 16:00 Uhr wie folgt erreichen:
• Telefonnummer: +352 2456 5003
• E-Mail: baggage.claim@luxairgroup.lu
Entschädigung für verspätetes Gepäck
Falls Sie aufgrund der Verspätung Ihres Gepäcks wichtige Gegenstände kaufen mussten, können Sie eine Entschädigung dafür beantragen. Senden Sie dazu bitte eine E-Mail an baggage.claim@luxairgroup.lu.
Schadensersatz, wenn Ihr Gepäck nach 21 Tagen noch nicht aufgetaucht ist
Wurde Ihr Gepäck 21 Tage nach der Ankunft an Ihrem endgültigen Reiseziel, an dem Sie das verspätete Gepäckstück gemeldet haben, nicht gefunden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz gemäß dem Montrealer Übereinkommen und den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Luxair.
Sie können Ihren Antrag online über das Beschwerdeformular stellen. Ihr Antrag muss die folgenden Dokumente enthalten:
• Ihre Bordkarte.
• Eine detaillierte Beschreibung und Rechnungen des Gepäcks und seines Inhalts.
• Belege über die ersten notwendigen Einkäufe, die aufgrund der Verspätung getätigt wurden (falls diese nicht bereits von Luxair erstattet wurden).
• Die Verlustmeldung (Property Irregularity Report (PIR)) mit Ihrer Vorgangsnummer.
Meldung:
1. Bei der Ankunft/am Flughafen:
Wenn Sie feststellen, dass aus Ihrem Gepäck ein einzelner Gegenstand fehlt, melden Sie dies bitte unverzüglich am Gepäckservice-Schalter des Ankunftsflughafens. Es wird eine Schadensmeldung (Damage Property Report, DPR) ausgestellt, damit Luxair Ihren Fall verfolgen kann.
2. Wenn Sie den Flughafen bereits verlassen haben:
Sie können den Vorfall ab dem Datum der Gepäckauslieferung innerhalb von sieben Tagen melden. Bitte reichen Sie die Reklamation über unser Online-Formular ein. Ihre Meldung muss die folgenden Dokumente enthalten:
Schadensersatz:
Gemäß den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens und unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen könnte Schadensersatz für beschädigte Gegenstände gewährt werden.
Haftungsausschluss:
Luxair übernimmt keine Haftung für Schäden am Gepäck, wenn der betreffende Schaden auf einen dem Gepäck innewohnenden Mangel oder die Beschaffenheit oder Schadhaftigkeit des Gepäcks zurückzuführen ist.
Passagieren wird geraten, folgende Gegenstände nicht in ihrem aufgegebenen Gepäck mitzuführen: Medikamente, Porzellan, Glas, andere zerbrechliche Gegenstände, Geld, Schmuck, Kunstgegenstände, Edelmetalle, Silberware, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, optische Geräte oder Fotoausrüstung, Computer, elektronische und/oder Telekommunikationsausrüstung oder -geräte, Musikinstrumente, Reisepässe und Ausweispapiere, Schlüssel, Geschäftsunterlagen, Manuskripte oder Urkunden, unabhängig davon, ob sie sich auf eine bestimmte Person beziehen oder austauschbar sind.
Wenn Sie bei Ankunft einen Schaden feststellen und nicht mit Luxair geflogen sind, wenden Sie sich bitte an die Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind.
- Falls Sie Bücher, Brillen oder Kleidung vergessen haben, kontaktieren Sie bitte die Luxair-Gepäckermittlung: baggage.claim@luxairgroup.lu / +352 2456 5003
- Falls Sie Wertgegenstände wie Schmuck oder elektronische Geräte an Bord vergessen haben, kontaktieren Sie bitte die Luxair-Gepäckermittlung: baggage.claim@luxairgroup.lu / +352 2456 5003
- Wenn Sie einen Personalausweis, Reisepass oder eine Kreditkarte verloren haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei.
Bitte kontaktieren Sie die LuxairServices-Gepäckermittlung in der Zeit von 8 bis 16 Uhr:
Tel.: +352 2456 5003
E-Mail: baggage.claim@luxairgroup.lu
Außerhalb dieser Zeiten können Sie rund um die Uhr von zu Hause, Ihrem Büro oder Hotelzimmer aus den aktuellen Status Ihrer Gepäckermittlung bei Luxair WorldTracer abrufen: Zum World Tracer bitte hier klicken.